Ab dem 11. Mai darf auf Beschluss der Landesregierung der Spielbetrieb auf Tennisanlagen im Freien unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden.
Der Tennissport ist eine der wenigen bevorzugten Sportarten innerhalb der ersten
zaghaften Lockerungen. Dies ist eine einmalige Chance für unsere Sportart.
Bitte achten Sie konsequent auf die Einhaltung des jeweils aktuell bestehenden
Kontaktverbots und auf die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygienevorschriften.
Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus. Wir halten an den neuralgischen Punkten zwar Desinfektionsmittel im Rahmen der Verfügbarkeit vor, empfehlen jedoch
eindringlich zusätzlich selbst Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel, Desinfektionstücher, Handschuhe und Schutzmasken mit sich zu führen.
Oberste Priorität und Vorrang hat die Befolgung folgender Richtlinien:
- der Bundes- und Landesregierung (jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung)
- der örtlichen Behörden, der Stadtverwaltung, des Sportamtes
- der Ordnungs- und Gesundheitsämter
- der Landesportverbände, WTB, DTB
Und denken Sie bitte unbedingt daran:
Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung kann und wird unsere Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit
geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, dass die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten
„entfernt“ wird. Personen die sich nicht an die geltenden Regeln und Bestimmungen halten und dadurch eine Schließung unserer Anlage ursächlich herbeiführen, müssen mit entsprechenden
Konsequenzen rechnen.
Hier finden Sie die Übersicht über die Hygienevorschriften im CTC sowie die Schutzempfehlungen des WTB.
Wir bitten dringend alle Mitglieder, die Vorschriften genau durch zu lesen und die Auflagen strikt einzuhalten!
Unsere Halle verfügt über einen neuen Teppichboden mit Granulat. Sie können freie Plätze ganzjährig online buchen
CANNSTATTER TENNISCLUB e.V.
Dennerstraße 36
70372 Stuttgart (Bad Cannstatt)
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