HYGIENEKONZEPT
Wir bitten Sie:
• Um regelmäßige Desinfektion der Hände
• Um das Tragen eines Mund - Nasen – Schutzes beim Betreten des Clubhauses, des Lokals, der Halle, den Aufenthaltsbereichen, den Umkleiden und auf den Toiletten. Der Mund - Nasen-Schutz darf natürlich beim Tennisspielen abgenommen werden.
• In allen Bereichen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
•Der Aufenthalt auf den Toiletten, in den Duschen und Umkleiden ist dabei zeitlich auf
das erforderliche Maß zu begrenzen.
• In den Umkleiden, Duschen und Toiletten dürfen sich max. 2 Personen
gleichzeitig aufhalten.
• Nur Spieler, die ein Abo haben oder einen Einzelplatz über das ebusy- Buchungssystem
gebucht haben, dürfen die Halle betreten. AUFGRUND DER CORONA-VERORDNUNG UND ZUR DOKUMENTATION ERFOLGT DIE BUCHUNG DER TENNISPLÄTZE AUSSCHLIEßLICH ÜBER DAS e-BUSY-BUCHUNGSSYSTEM!
• Der Aufenthalt im Vorraum vor den Tennisplätzen dient nur zum „Kommen und Gehen“ und ist nur den Spielern vorbehalten, um sich weiträumig aus dem Weg gehen zu können.
Ansonsten ist der Aufenthalt in der Halle nicht gestattet. Hier gilt, wie auch
Anfang Mai, im Freien die Regel: kommen, spielen, und gehen.
TRAININGSKONZEPT
• Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen
• Um dies zu gewährleisten, soll der Aufenthaltsraum genutzt werden
• Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei eingehalten werden
• Gemeinsames Treffen und Austausch, sowie Verzehr von Speisen und
Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings in der Halle sind
nicht gestattet.
• Zuschauern, Eltern oder sonstigen Personen ist der Zugang zur Halle
nicht gestattet.
• Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein
Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden
Personen eingehalten werden. Davon ausgenommen sind für das Training
oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
Hier gilt die Abstandsregelung zeitweise nicht.
• In den Pausen oder beim Umziehen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
• In jeder Trainingsstunde ist eine Teilnehmerliste durch die Trainer zu
führen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu Trainingsdatum,
Trainingsort, Name des Trainers und Name des/der Spieler, damit bei
einer möglichen Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden
kann.
• Die ausgefüllten Listen werden zeitnah in der Geschäftsstelle abgelegt,
um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt ausgehändigt werden zu
können.
Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.
Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende dürfen am Training teilnehmen.
Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach
14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest
wieder am Training teilnehmen.
Die Trainer sowie die Clubführung sind angehalten auf Verstöße bei der Einhaltung
der Regeln hinzuweisen. Bei wiederholten Verstößen kann die Nutzung
der Halle untersagt werden bzw. Trainingsteilnehmer vom Training ausgeschlossen
werden. Eine Rückerstattung der Hallenmiete oder Trainingsgebühren
erfolgt dann explizit nicht.
Alle diese Vorschriften und Regeln gelten bis auf Widerruf und müssen von uns
ggf. im weiteren Verlauf der Pandemie angepasst werden.
Unsere Halle verfügt über einen neuen Teppichboden mit Granulat. Sie können freie Plätze ganzjährig online buchen
CANNSTATTER TENNISCLUB e.V.
Dennerstraße 36
70372 Stuttgart (Bad Cannstatt)
Telefon
0711-563417
Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.